Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
wichtige rechtliche Informationen
1. Angebot/Auftrag
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Unsere Verkaufsbedingungen gelten mit der Annahme des Angebotes als vom Besteller in vollem Umfang angenommen. Etwaige von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich. Aufträge sowie mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Preise/Zahlungen
Die endgültige Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Insoweit sind unsere im Angebot und Bestätigung gemachten Preisangaben freibleibend. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk oder ab auswärtigem Auslieferungslager, ausschließlich Fracht, Zölle, Versicherung und Verpackung.
Die Rechnungen sind (sofort) nach Erhalt zahlbar. Zahlungen sind nur an uns direkt, nicht an die Vertreter, zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung evtl. weiterer Verzugsschäden Zinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Wechseldiskontsatz ab Verfalltag berechnet. Diskont und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Wir übernehmen auch keine Haftung für rechtzeitige Vorlage und Protest.
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen aus anderen Lieferungen oder sonstigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
Ist der Besteller mit einer Leistung aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug, so sind wir außerdem berechtigt, nach Wahl alle Lieferungen – gleichgültig, ob sie aus diesem oder einem anderen Abschluss herrühren – bis zur Erfüllung der Leistung zurückzuhalten, vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
3. Lieferung
Lieferung erfolgt ab Werk oder auswärtigem Auslieferungslager.
4. Lieferfrist
Wir sind bemüht so rasch wie möglich zu liefern, können uns aber an feste Lieferzeiten und –termine nicht binden.
Ist ausnahmsweise eine feste Lieferzusage gemacht worden, kann der Besteller Ersatzansprüche erst dann stellen, wenn nach erfolgter Nachfristsetzung nicht geliefert wird. Die Ansprüche des Bestellers beschränken sich in diesem Falle auf Zahlung des Unterschiedes zwischen Verkaufspreis und dem Preis, den der Besteller bei anderweitiger Eindeckung für nachweisbar gleichwertige Ware bezahlt hat.
Bei Lieferungen auf Abruf steht uns das Recht zu, am Ende der Lieferzeit, spätestens am Ende eines Kalenderjahres, die nicht abgerufenen Mengen aus dem Auftrag ohne weiteres zu streichen oder Zahlung und Abnahme zu fordern und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Versand/Gefahrenübergang.
Die Ware ist unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft vom Besteller zu übernehmen. Bei Abnahmeverzug gehen Kosten und Gefahr der Lagerung auf den Besteller über. Das gleiche gilt bei Bahnsperren und sonstigen Transportsperren, die einen Versand unmöglich machen.
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung trägt der Besteller das Risiko.
Die Wahl des Versandweges erfolgt durch uns. Falls der Besteller besondere Versandvorschriften erteilt, gehen die Mehrkosten gegenüber dem billigsten von uns zu wählenden Versandweg zu Lasten des Bestellers.
Transportversicherung nehmen wir nur auf Wunsch vor (und unter Berechnung der Versicherungsprämie). Eine Versicherungspflicht übernehmen wir nicht.
6. Unmöglichkeit der Leistung.
Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren – z.B. behördliche Maßnahmen, Krieg, Aufruhr, Streiks, sowie andere von uns nicht vertretbare Umstände und Ereignisse höherer Gewalt – befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände bzw. deren Nachwirkung von unserer Leistungspflicht und berechtigen uns ohne Schadensersatzpflicht zum Rücktritt vom Vertrag.
7. Mängelrüge
Mängelrügen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns geltend gemacht werden. Im Falle fristgerechter und von uns anerkannter Beanstandungen steht dem Besteller nur das Recht zur Wandelung zu, nicht dagegen ist er zur Preisminderung berechtigt. Wir behalten uns aber das Recht vor, gegebenenfalls Ersatz für die beanstandete und zurückgegebene Ware zu liefern.
In keinem Falle kann der Besteller Schadensersatzansprüche stellen. Das gilt auch in Fällen versteckter Mängel. Beanstandungen über versteckte Mängel sind sofort nach Kenntlichwerden zu melden, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der Ware.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen, Unkosten sowie Abdeckung eines eventuellen Kontokorrentsaldos behalten wir uns das Eigentum der gelieferten Ware sowie an den unter Verwendung unserer Ware hergestellten Erzeugnisse vor.
Bei Bezahlung durch Schecks oder Wechsel gilt dies bis zur Einlösung derselben.
Der Besteller ist zur gesonderten Lagerung und Versicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verpflichtet und hat uns auf Wunsch den Nachweis über die erfolgte Versicherung zu erbringen.
Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen und hat uns von erfolgten Pfändungen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle des Verkaufes – sei es in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand – geht der Anspruch des Bestellers gegen den Drittkäufer auf uns über ohne besonderen Übertagungsakt.
Der Besteller ist berechtigt, diese an uns abgetretenen Forderungen beim Drittkäufer einzuziehen, hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Wir behalten uns das Recht vor, die Forderungen auch unmittelbar beim Drittkäufer einzuziehen, der uns zu diesem Zweck vom Besteller namhaft zu machen ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort ist in jedem Fall Hofgeismar. Gerichtsstand ist Hofgeismar.